Bei einem Dienstrad handelt es sich um ein herkömmliches Fahrrad, bei uns Stehfahrrad. Der Unterschied besteht einzig und allein in der Art der Finanzierung und der steuerlichen Behandlung. Leasingnehmer bei einem Dienstfahrrad sollte immer der Arbeitgeber sein. Er muss mit einem Leasinganbieter handelseinig werden und einen entsprechenden Leasingvertrag abschließen. Besondere Voraussetzungen gibt es dafür nicht. Manche Anbieter verlangen lediglich eine Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss.
Für viele Arbeitnehmer bietet ein Dienstrad die Chance, günstiger an das eigene Wunschrad zu gelangen. Seit 2012 kann die 0,25%-Regelung, die vorher Dienstwagen vorbehalten war, auch für Diensträder angewendet werden. Dabei werden die vom Arbeitgeber erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die monatlichen Raten aus ihrem Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf macht das Leasing zu einer attraktiven Möglichkeit.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad anbieten. Immer mehr Arbeitgeber tun das auch bereits von sich aus. Bietet der eigene Arbeitgeber noch kein Job Bike an, lohnt es sich auf jeden Fall, nachzufragen. Oft überzeugen den Arbeitgeber die Vorteile. Im Normalfall können maximal zwei Räder pro Mitarbeiter geleast werden.
Keine Anzahlung, geringe monatliche Rate
Bis zu 40% Steuervorteil gegenüber dem Kauf als Privatperson
Zubehör/Ausstattung kann in das Leasing mit einbezogen werden
Versicherungsschutz
Möglichkeit, das geleaste Fahrzeug nach Ablauf des Leasings günstig zu erwerben
für Arbeitnehmer und Selbstständige
Streetstepper ist Partner mehrerer Dienstradanbieter, wie JobRad, Bikeleasing, Eurorad, Kazenmaier. Wir prüfen auch Deinen Wunsch.